Allgemeine Geschäftsbedingungen

LightSlice
Krebenstraße 64-1
73230 Kirchheim unter Teck
Deutschland

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen LightSlice und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Der Geltung abweichender AGB des Kunden wird hiermit widersprochen.

1. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

1.1. Die Leistungen des Auftragnehmers sind im jeweiligen Angebot abschließend beschrieben. Wartungsleistungen, Support, Updates oder Pflege müssen ausdrücklich vereinbart werden.

1.2. Die Prüfung der datenschutzrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und markenrechtlichen Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte und der Website obliegt dem Kunden als Verantwortlichem.

1.3. Der Auftragnehmer ist im Rahmen des Auftrags frei in der Gestaltung. Die im Angebot genannten Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1. Alle Vergütungen sind Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug zahlbar.

2.2. Die Vergütung berechnet sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand zu den im Angebot genannten Stundensätzen. Die im Angebot genannten Endpreise sind als Kostenvoranschlag zu verstehen.

2.3. Bei Projekten mit einer Laufzeit über 4 Wochen oder einem Auftragswert über 2.500 € ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen zu vereinbaren. Die Zahlung erfolgt nach Projektfortschritt in vereinbarten Teilbeträgen.

2.4. Bei Neugründungen oder auf gesonderte Vereinbarung können abweichende Zahlungsfristen von bis zu 8 Monate vereinbart werden. Standard-Zahlungsfrist beträgt 14 Tage netto ab Rechnungsdatum.

2.5. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Für jede Mahnung nach Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von 15 € erhoben.

2.6. Der Kunde kann gegen Vergütungsansprüche des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

2.7. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, ist eine separate Beauftragung erforderlich. Die Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung notwendigen Inhalte, Zugangsdaten, Informationen und Freigaben fristgerecht und vollständig zur Verfügung zu stellen.

3.2. Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern die vereinbarten Lieferfristen entsprechend. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die durch die Verzögerung entstandene Mehrarbeit eine angemessene Erhöhung der Vergütung zu verlangen.

3.3. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Kunden kann der Auftragnehmer zudem Schadenersatzansprüche geltend machen.

4. Urheberrecht und Nutzungsrechte

4.1. Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke (Layouts, Designs, Code, Grafiken, Texte, Konzepte etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftragnehmer bleibt Urheber und Eigentümer aller Arbeitsergebnisse.

4.2. Der Auftragnehmer überträgt dem Kunden ausschließlich die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.

4.3. Die Nutzungsrechte gehen auf den Kunden erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer.

4.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Kunde.

4.5. Entwürfe, Layouts und sonstige Arbeitsergebnisse dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

4.6. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen der Ziffer 4.5 hat der Kunde dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Diese wird auf den tatsächlich entstandenen Schaden angerechnet.

4.7. Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den erstellten Werken (Website, Printmaterialien etc.) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Kunde das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der für die Erstellung des jeweiligen Werks vereinbarten Vergütung zu zahlen.

4.8. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Entwürfe und Arbeiten im Rahmen der Eigenwerbung und zur Darstellung seiner Referenzen zu verwenden.

5. Eigentum und Herausgabe von Daten

5.1. An Entwürfen, Reinzeichnungen und sonstigen Arbeitsergebnissen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Alle Originaldateien und Rohdaten verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers.

5.2. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, über die Lieferung der vereinbarten Endergebnisse hinaus Quelldateien, Rohdaten oder Arbeitsdateien herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe solcher Daten, ist dies gesondert schriftlich zu vereinbaren und zu vergüten.

5.3. Hat der Auftragnehmer dem Kunden Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Auftragnehmers verändert werden.

5.4. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern und Dateien trägt der Kunde.

6. Termine, Lieferfristen und höhere Gewalt

6.1. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als „verbindlich“ vereinbart wurden. Alle anderen Terminangaben sind unverbindliche Schätzungen.

6.2. Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden (siehe Ziffer 3).

6.3. Bei höherer Gewalt (Serverausfälle, Krankheit, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers etc.) verlängern sich Lieferfristen entsprechend, ohne dass der Auftragnehmer hierfür haftet.

7. Abnahme und Korrekturen

7.1. Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer das Projekt zur Abnahmeprüfung. Der Kunde ist verpflichtet, das Werk zu prüfen und Rügen oder Beanstandungen innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung in Textform beim Auftragnehmer geltend zu machen.

7.2. Erfolgt keine fristgerechte Rüge, gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

7.3. Im vereinbarten Leistungsumfang sind 2 Korrekturrunden enthalten. Weitere Änderungswünsche, die über die vereinbarten Korrekturrunden hinausgehen, werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

7.4. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und sonstigen Inhalten.

8. Haftung und Gewährleistung

8.1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen sowie für fahrlässig verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Das gilt auch für Schäden, die aus einer Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

8.2. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, insbesondere für:
– Entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
– Schäden durch Serverausfälle, technische Störungen oder Angriffe Dritter
– Funktionsstörungen durch Plugins, externe Tools oder Fremdsoftware
– SEO-Ergebnisse, Rankings oder Traffic-Entwicklungen (es werden keine Garantien für bestimmte Suchmaschinen-Platzierungen gegeben)
– Rechtsverstöße durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Texte, Bilder oder Logos
– DSGVO-Verstöße, die aus vom Kunden bereitgestellten Inhalten oder fehlenden Rechtsgrundlagen resultieren
– Abmahnungen aufgrund wettbewerbs-, marken- oder urheberrechtlicher Verstöße

8.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten. Der Kunde verpflichtet sich, entsprechende Recherchen eigenverantwortlich durchzuführen.

8.4. Ansprüche auf Werkmangel- oder Sachmangelhaftung verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme bzw. Lieferung. Die Haftungsklausel gemäß Ziffer 8.1 bleibt hiervon unberührt.

8.5. Der Kunde ist verpflichtet, eine dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung zu unterhalten. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch die Verletzung der Pflicht zur Datensicherung entstanden sind.

9. Rechte Dritter und Freistellung

9.1. Der Kunde haftet dafür, dass von ihm bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Videos, Marken etc.) frei von Rechten Dritter sind und deren Verwendung nicht gegen geltendes Recht verstößt.

9.2. Sollte der Auftragnehmer wegen der Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte von dritter Seite in Anspruch genommen werden, hat der Kunde auf Anfrage unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Werktagen, Weisung über das weitere Vorgehen zu erteilen.

9.3. Der Kunde verpflichtet sich, den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Inhalte entstehen, freizustellen. Dies umfasst auch die Erstattung angemessener Rechtsverteidigungskosten.

10. Support, Wartung und Updates

10.1. Support-, Wartungs- und Updateleistungen sind nicht automatisch Bestandteil des Vertrages und müssen gesondert vereinbart werden.

10.2. Ist eine Wartungsvereinbarung getroffen, umfasst diese folgende Leistungen: Technische Updates, Sicherheitspatches, Erreichbarkeit bei kritischen Fehlern.

10.3. Nicht im Wartungsumfang enthalten sind: Inhaltliche Änderungen, Design-Anpassungen, neue Funktionen, Fehler durch Kundeneingriffe.

10.4. Bei vereinbarter Wartung beträgt die Reaktionszeit bei kritischen Fehlern 48 Stunden an Werktagen. Änderungswünsche und nicht kritische Anfragen werden nach Verfügbarkeit bearbeitet.

11. Datenschutz und Geheimhaltung

11.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des Kunden geheim zu halten.

11.2. Die datenschutzrechtliche Verantwortung für die auf der Website verarbeiteten personenbezogenen Daten liegt beim Kunden als Verantwortlichem im Sinne der DSGVO. Der Kunde ist verpflichtet, alle rechtlichen Anforderungen (Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, Einwilligungen etc.) eigenverantwortlich umzusetzen.

11.3. Sofern der Auftragnehmer im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.

12. Fremdleistungen und Auslagen

12.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Leistungen an qualifizierte Dritte (Subunternehmer, Freelancer) zu vergeben. Auf die Vergütung des Dritten wird eine Service-Fee in Höhe von 30 % aufgeschlagen.

12.2. Auslagen des Auftragnehmers (z.B. für Lizenzen, Stockfotos, Domains) hat der Kunde gegen Nachweis zu erstatten.

12.3. Reisekosten werden mit 0,50 € pro gefahrenem Kilometer und 65 € pro Stunde pro Person berechnet.

13. Kündigung und Rücktritt

13.1. Bei laufenden Wartungs- oder Hosting-Verträgen gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres.

13.2. Bei Projektabbruch durch den Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen nach Zeitaufwand abzurechnen. Bereits gezahlte Abschläge werden angerechnet.

13.3. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Leistungserbringung einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall bleiben sämtliche Zahlungsansprüche für die bis dahin erbrachten Leistungen bestehen.

13.4. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Amtsgericht Nürtingen. Es findet deutsches Recht Anwendung.

14.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

14.3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Stand: 19.10.2025

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